Unsere Erstberatung für Sie

Die Erstberatung durch einen Anwalt dient einer Orientierung des Mandanten, ob und in wie weit es sinnvoll ist, seinem Rechtsschutzziel weiter nachzugehen und dieses eingehend prüfen zu lassen. Eine Beratung, ob außergerichtliches Vorgehen oder ein solches im Klageweg aussichtsreich erscheint, ist Sinn der Erstberatung.

Die Philosophie der Kanzlei ist von sinnlosen Verfahren, die lediglich den Mandanten finanziell belasten würden, abzuraten. Erfolgsaussichten werden ebenfalls detailliert aufgezeigt. Auf Wunsch des Mandanten wird das weitere Vorgehen und die spezielle Interessenlage des Klienten besprochen.

Vereinbaren Sie einen zeitnahen Termin unter: +49 (0) 911 974870 – 10

Laut § 34 des Rechtsanwaltsvergütungsgesetzes (RVG) belaufen sich die Kosten einer Erstberatung eines Verbrauchers auf maximal 190,- € netto zzgl. Umsatzsteuer. Die Erstberatungsgebühr wird auf eine ggf. folgende Gebühr für eine sonstige Tätigkeit, die mit der Erstberatung zusammenhängt, angerechnet.

Ich freue mich Sie in Ihrem rechtlichen Anliegen unterstützen zu dürfen.

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