Nahezu jeder Vertrag wird heutzutage von Allgemeinen Geschäftsbedingungen bestimmt.

Bei rechtlichen Problemen im Zusammenhang mit einem Vertrag der einen Bezug zu AGB hat, ist es nicht nur erforderlich zu überprüfen, ob diese überhaupt ordnungsgemäß in den Vertrag einbezogen worden sind, sondern auch, ob eine vorrangig geltende Individualabrede vorliegt. Der Vertrag ist auf überraschende und mehrdeutige Klauseln zu überprüfen.

Gerne berät Sie die Kanzlei, sollten Klauseln nach dem Gesetz nicht einbezogen worden sein, unwirksam sein, der Inhaltskontrolle, oder dem Umgehungsverbot nicht Stand halten. Der Entwurf maßgeschneiderter AGB auf Ihren bestehenden oder neugegründeten Betrieb liegen ebenfalls im Tätigkeitsspektrum der Kanzlei.

Da die Frage, ob ein Vertrag zu erfüllen ist, oder Rechte daraus herleitbar sind, oftmals nicht nur aufgrund des Vertragstextes selbst, sondern vor Allem auf der Grundlage der ihm zugrunde liegenden AGB zu beantworten ist, beratschlagt Sie die Kanzlei hierzu gerne.

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