Elementare, auch rechtlich wesentliche Veränderungen des Lebens sind sowohl Heirat als auch Scheidung.
Bei der ersteren Alternative kann sich ein Ehevertrag empfehlen, der ungewollte spätere finanzielle Folgen verhindert. Oftmals ist das anwaltliche Aufsetzen eines Ehevertrages in Zusammenarbeit mit einem bewährten Notariat und ggf. einer Steuerkanzlei bei Weitem kostengünstiger als die Auswirkungen einer späteren möglichen Trennung und Scheidung ohne fundierte finanzielle Regelung.

Im Fall der Trennung und Scheidung geht es meist um Unterhaltsinteressen, Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich, d.h. Rentenanwartschaften, Sorgerecht für ehegemeinschaftliche Kinder, Mietverhältnisse oder Hausrat. Gerne entwirft und prüft die Kanzlei entsprechende Verträge und begleitet sie durch das gesamte Scheidungsverfahren persönlich und mit Rücksicht auf Ihre speziellen, finanziellen und auch insbesondere familiären Interessen.

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