Das Waffenrecht ist ein Teil des öffentlichen Rechts. Hier berät die Kanzlei nicht nur im Bereich des Zivilrechts, sondern auch im Bereich des öffentlichen Rechts und erforderlichenfalls auf dem Gebiet des Strafrechts.

Ich selbst bin Sportschützin und schieße unter den Spitzenverbänden des BDS und des DSB / BSSB. Daher vertritt die Kanzlei besonders gerne die Interessen der Schützenkameraden.

Die wesentlichen Grundlagen des Waffenrechts ergeben sich aus dem Waffengesetz (WaffG) samt seiner Anlagen, Anlage 1 Begriffsbestimmungen und Anlage 2, die basierend auf § 2 Abs. 2 bis 4 WaffG erlaubnispflichtige Waffen sowie verbotene Waffen und Munition bestimmt. Weiterhin regelt die Anlage 2 zum Waffengesetz Waffen und Munition, mit denen der Umgang ganz oder teilweise von der Erlaubnispflicht oder dem Verbot ausgenommen ist. Zusätzlich sind die allgemeine Waffengesetz – Verordnung (AWaffV) und die allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Waffengesetz (WaffVwV), erlassen durch die Bundesregierung, Grundlagen des Rechts, das für Sportschützen und Jäger gilt.

Da in den Vereinen oft Unklarheit über die konkrete Rechtslage besteht, berät die Kanzlei gerne in folgenden Punkten:

  • Voraussetzungen für die Erteilung einer WBK
  • Rechtsfragen im Rahmen der Bedürfniserteilung zwischen Mitglied und Verein
  • Fragen zur Richtigkeit vereinsinterner Auskünfte über die genaue rechtliche Regelung der Disziplinen
  • Pflichten der Vereine / Vorstände selbst, z.B. bei der Standaufsicht oder Zugänglichkeit der Waffenkammer
  • Pflichten des Sportschützen bei der Aufbewahrung von Waffen und Munition innerhalb des eigenen befriedeten Besitztums oder des Sportvereins
  • Transport von Waffen und Munition innerhalb des Bedürfnisses
  • Erhalt der Zuverlässigkeit
  • Nothilfe / Notwehr
  • Strafrechtliche Fragen / Vertretung des Beschuldigten oder Angeklagten
  • Verträge im Zusammenhang mit dem Erwerb von Waffen oder Zubehör

Zu den Konditionen einer kostengünstigen Erstberatung informieren Sie sich bitte hier.