Seit Bestehen der Kanzlei, insbesondere in der Zusammenarbeit mit kleinen mittelständischen Unternehmen und neugegründeten Firmen der Region, jedoch auch vielfach im Interesse der Arbeitnehmer, befasst sich die Kanzlei mit arbeitsrechtlichen Fragestellungen vom individuellen Arbeitsrecht bis zum Kollektivarbeitsrecht, d.h. Arbeitsverhältnissen, die u.a. von Tarifverträgen bestimmt werden.

Da die wirtschaftliche Prosperität einer Firma davon abhängen kann, ob Stellen abgebaut werden können oder einzelne Arbeitnehmer entlassen oder verliehen werden können – und wenn ja, wie dies rechtlich optimal zu gestalten ist – sind genaue Kenntnisse des Arbeitsrechts aus der Beratungspraxis für Firmen nicht wegzudenken.

Die Praxis zeigt, dass kostspielige Arbeitsgerichtsprozesse vermieden werden können durch vorherige gründliche und sorgfältige, auf die Bedürfnisse des Mandanten abgestimmte Arbeitsverträge, die die Kanzlei für Sie gerne ausarbeitet.

Eine Überprüfung der Arbeitsverträge kann sich vor Allem für Arbeitnehmer empfehlen. Gegenstand des Interesses ist auch oftmals die Abgrenzung freier Mitarbeit von Scheinselbstständigkeit im Rahmen der Vertragsbeziehungen. Ein wesentlicher Punkt ist ggf. das pragmatische Ausverhandeln von Abfindungsvereinbarungen außergerichtlich i.V.m. Aufhebungsverträgen oder im Prozess.

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Firmenkunden bietet die Kanzlei gerne eine Unterredung über einen laufenden Beratervertrag zu den auf den Klienten zugeschnittenen Bedingungen an.