Gesellschaften im deutschen Recht sind z.B. die GmbH und Co. KG, die GmbH, die AG, die GbR oder die OHG. Sie sind privatrechtliche Personenvereinigungen – z.T. als Mischform von Kapital- und Personengesellschaften – die zur Erreichung eines bestimmten Zwecks zivilrechtlich gegründet und betrieben, bzw. geführt werden.

Das langjährige Arbeiten mit mittelständischen Unternehmen, Unternehmensgründungen, d.h. Start-Ups oder dem Kauf eines Unternehmens in Zusammenarbeit mit Steuerberatern und dem Zusammenwirken mit Notariaten ermöglicht es der Kanzlei dem Mandanten für die Umsetzung seiner wirtschaftlichen Vorstellungen eine juristisch durchdachte Basis zu bieten.

Gerne berät die Kanzlei auch zur Gründung stiller Gesellschaften oder schafft Klarheit zu den Rechten und Pflichten der Organe der Gesellschaften.

Für den Prozess einer Firmengründung, von den Verhandlungen mit Banken bis hin zur Eintragung ins Handelsregister, Einstellung von Mitarbeitern und Entwurf der ggf. erforderlichen AGB. Steht die Kanzlei rechtlich jederzeit gerne zur Verfügung.

Anschließende Beraterverträge werden grundsätzlich auf die Bedürfnisse des einzelnen Betriebs hin abgestimmt angeboten. Selbstverständlich steht die Kanzlei auch punktuell ihren Klienten in wirtschaftsrechtlichen Fragen mit Rechtsrat gerne zur Seite.

Zu den Konditionen einer kostengünstigen Erstberatung informieren Sie sich bitte hier.