Das IT-Recht, also Informationstechnologierecht, ist „täglich Brot“ für Software überlassende Firmen des Mittelstands und innovative Neugründungen. Im Bereich der Softwareüberlassungsverträge hat die Kanzlei langjährige Erfahrung bei deren Prüfung, Überarbeitung und Gestaltung.

Das Lizenzrecht und Urheberrecht an Computerprogrammen bzw. Software ist ein Interessenschwerpunkt der Kanzlei. Gerne überarbeitet die Kanzlei bestehende AGB beziehungsweise überprüft diese auf rechtliche Lücken oder Verbesserungsmöglichkeiten. Neue, auf die jeweilige Firma zugeschnittene AGB, können ebenfalls im Rahmen eines Mandates oder dauerhaften Beratervertrages erstellt werden.

Selbstverständlich bietet die Kanzlei auf Wunsch Unterstützung bei Vertragsverhandlungen, auch vor Ort, mit Geschäftspartnern und Kunden, Marketingfirmen, Messeausstattern und –veranstaltern und externen Vertriebsmitarbeitern im Inland und nach Absprache auch im Ausland an.

Die Kanzlei verfügt im IT-Recht insbesondere über Erfahrungen im Bereich der Transportlogistik.

Zu den Konditionen einer kostengünstigen Erstberatung informieren Sie sich bitte hier.