Verträge, die man täglich schließt oder die ständige Verbindung in Dauerschuldverhältnissen mit Geschäftspartnern / Dienstleistern bestimmen größtenteils die juristischen Rechte und Pflichten des Einzelnen.

Als Zivilrechtskanzlei ist eine der Kernkompetenzen das sog. „ius civile“, das Privatrecht. Im Wesentlichen ist das Schuldrecht geregelt im BGB und dessen Nebengesetzen. Zum Zivil- und Vertragsrecht gehören insbesondere auch das Handelsrecht und Mietrecht.
Zum Vertragsrecht gehört auch die Eintreibung einer Geldforderung bis zur Zwangsvollstreckung in eine Immobilie. Falls nötig ist ein Vollstreckungstitel zu schaffen und die Zwangsvollstreckung einzuleiten.

20 jährige Erfahrung in der Ausgestaltung, dem Entwurf, der Auslegung und der Umsetzung, sowie erforderlichenfalls in der Durchsetzung und Vollstreckung von zivilrechtlichen Verträgen kennzeichnen diese Kanzlei.

Langjährige Tätigkeit als Anwältin von Privatpersonen und als Firmenanwältin deutscher kleiner und mittelständischer Unternehmen, auch mit Sitz im Ausland, befähigen hier zur kompetenten Beratung.

Bewährt hat sich eine klare Information der Mandantschaft zu den Erfolgsaussichten eines gerichtlichen oder außergerichtlichen Vorgehens. Wesentlich für den Mandanten ist Kostentransparenz. Soweit gewünscht, werden vorhersehbare Kostenentwicklungen dem Klienten mitgeteilt und die Entscheidung über den Prozessfortgang mit ihm abgesprochen.

Eine erfolgreiche Zusammenarbeit mit der Mandantschaft wird gewährleistet durch eingehende Vertragsprüfung einerseits und, soweit erforderlich, Klärung der Umstände des Vertragsschlusses andererseits. Siehe auch AGB-Recht.

Zu den Konditionen einer kostengünstigen Erstberatung informieren Sie sich bitte hier.